AGB

Geschäftsbedingungen des Verlages:

a) Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen, undeutlich geschriebener Textvorlagen und in digitaler Form übermittelter Anzeigensujets kann keine Gewähr übernommen werden.

b) Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.

c) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Lienz.

d) Anzeigenaufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten erst dann für den Verlag als verbindlich, wenn sie von den zuständigen Verlagsangestellten angenommen wurden.

e) Der Verlag ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

f) Bei Stornierungen werden bis zu 50 Prozent des Anzeigenpreises für erwachsende Unkosten verrechnet.

g) Chiffre-Anzeigen werden streng vertraulich behandelt, soweit nicht die Gesetze eine Auskunftspflicht vorschreiben. Die Annahme und Weitergabe eingeschrieben eingehender Chiffre-Sendungen lehnen wir grundsätzlich ab bzw. expedieren sie als gewöhnliche Briefsendungen. Für die Rückgabe der den Offerten beigefügten Originalzeugnisse, Licht bilder usw. übernimmt der Verlag keine Haftung. Bei Chiffre-Anzeigen können Angebote, die lediglich Werbung oder Geschäftsanpreisungen enthalten, von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe von Offertschreiben wird nicht übernommen. Ansprüche auf Wandlung, Milderung oder Schadenersatz wegen Verlustes oder Verzögerung in der Aushändigung derartiger Schreiben sind ausgeschlossen.

h) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Inseratentexten, Lithos und Filmen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

i) Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag, bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab.

j) Platzierungswünsche und Erscheinungstermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.

k) Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

l) Anzeigen werden nur von 5 zu 5 Millimetern nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet.

m) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

n) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12 Prozent sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verleger kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

o) Bei Konkurs, Ausgleich oder Zwangsausgleich besteht kein Anspruch auf vereinbarte Nachlässe (Rabatte etc.).

p) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen:

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Textanzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für den Inhalt seines Inserates, und zwar in zivilrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und wettbewerbsgesetzlicher Hinsicht sowie in Hinsicht auf verwaltungsstrafgesetzliche Bestimmungen, weshalb er erklärt, den Zeitungsverlag hinsichtlich jedweder Ansprüche, die aus dem Inhalt des Inserates oder seiner Veröffentlichung gestellt werden könnten, vollkommen schadlos und klaglos zu halten.

Belegexemplare werden nur auf Anforderung geliefert.